Vor der Einreise nach Deutschland

Studierende aus den 28 Staaten der Europäischen Union, aus Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz und den USA benötigen keine Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis.
Bewerberinnen und Bewerber aus den anderen Staaten müssen rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in ihrem Land ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung oder des Studiums beantragen. Wenn Sie bereits eine schriftliche Zusage unseres Studienkollegs haben, können Sie direkt ein Visum zum Zweck des Studiums beantragen. Wenn Sie nur eine Einladung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung haben, dann müssen Sie ein Bewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Die dreimonatigen Schengen-Visa (Touristenvisa) sind nicht ausreichend und können nicht für einen Aufenthalt zum Studium verlängert werden.

Achtung: Bewahren Sie alle Unterlagen, auch Ablehnungsbescheide von Studienkollegs oder Hochschulen auf! Sie brauchen sie als Nachweis für die Wartezeit, wenn der Aufenthalt länger dauert als geplant!

Während des Aufenthalts in Deutschland

Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Einreisevisums muss beim Bezirksamt bzw. bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist für maximal zwei Jahre gültig und muss also in der Studienzeit regelmäßig verlängert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums besteht für 18 Monate die Möglichkeit, sich eine dem Abschluss angemessene Arbeitsstelle in Deutschland zu suchen und für diese Zeit eine neue Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Die Regelungen finden Sie im §16 des "Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)“, Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der deutschen Botschaft bzw. der jeweiligen Auslandsvertretung; es kann von der Website des Auswärtigen Amtes heruntergeladen werden. Das Formular für einen langfristigen Aufenthalt kann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 6 Wochen. Allerding kann die Bearbeitung des Antrags unter Umständen drei Monate dauern, also stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig.

Auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland finden Sie Informationen über Deutschland sowie Hinweise für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland. Beachten Sie die Bestimmungen unter "Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung" im Zuwanderungsgesetz.

Informationen zu

  • Erwerbstätigkeit während des Studiums
  • Studieren mit Kind
  • Sozialberatung

finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Halle

Zuständige Stellen in Halle

Die Stadt Halle bietet über die Abteilung Einreise und Aufenthalt allgemeine Informationen zu den Einreisebestimmungen sowie spezielle Informationen zum Visumverfahren für Studienaufenthalte.

Abteilung Einreise und Aufenthalt
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

Postanschrift
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einwohnerwesen
06100 Halle (Saale)

Abteilungsleiter
Herr Zwakhoven

Kontakt
Telefon: 0345 221-5305
Fax: 0345 221-5312
E-Mail

Terminvereinbarung
Telefonisch über +49 (0) 345 221 0 oder online

Öffnungszeiten: Bitte beachten Sie die abweichenden Sprechzeiten. Donnerstags 08.00–12.00 Uhr.

Übrige Zeit: Termine nach Vereinbarung.

Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland.